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   OLG Hamm, 16.12.2010 - I-21 U 38/10   

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https://dejure.org/2010,4529
OLG Hamm, 16.12.2010 - I-21 U 38/10 (https://dejure.org/2010,4529)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.12.2010 - I-21 U 38/10 (https://dejure.org/2010,4529)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. Dezember 2010 - I-21 U 38/10 (https://dejure.org/2010,4529)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 635 a.F.
    Einstandspflicht des Werkunternehmers für Mangelfolgeschäden nach dem bis zum 31.12.2001 geltenden Rechtszustand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wasserschäden im Bad: Kausalität und Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Handwerker haftet für Pfusch - Defekte Sanitärinstallation und Folgeschäden nach vielen Jahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mangelfolgeschäden und Verjährung: Damals und heute (IBR 2011, 265)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Mangelfolgeschaden und Kausalität (IBR 2011, 1375)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2011, 601
  • NZBau 2011, 295
  • BauR 2011, 1058
  • BauR 2011, 1348
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.04.1972 - VII ZR 4/71

    Vertragsverletzung b. durch Mängel d. Werkes entstandenen Schäden

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2010 - 21 U 38/10
    Dazu gehörten beispielsweise Wasserschäden, die dadurch eintraten, dass ein vom Unternehmer montierter Heizkörper zu dünnwändig war und dem Druck der Heizungsanlage nicht standhielt, ferner Schäden, die nach fehlerhafter Montage einzelner Rohrteile durch auslaufendes Öl verursacht wurden, sowie Brandschäden als Folge einer mangelhaften Isolierung eines Rauchgasrohres eines Ölofens (vgl. statt aller BGHZ 58, 305 ff m.w.N.).
  • OLG Hamm, 23.10.2008 - 21 U 62/08

    Keine Vermutung eines Mangels zum Abnahmezeitpunkt bei einmaligem Ausfall eines

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2010 - 21 U 38/10
    Der Senat (OLG Hamm, Urteil vom 23.10.2008, 21 U 62/08) hat unter Berücksichtigung dieser Rechtsprechung § 830 Abs. 1 S.2 BGB auch im Bauvertragsrecht angewandt und entschieden, dass mehrere Mangelverursacher gem. § 830 Abs. 1 S.2 BGB jeder für sich haften, wenn nicht geklärt werden kann, wer den Schaden verursacht hat.
  • BGH, 16.01.2001 - X ZR 69/99

    Kausalitätsnachweis bei Haftung für Mangelfolgeschäden

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2010 - 21 U 38/10
    Daraus hat der Bundesgerichtshof einen allgemeinen Rechtsgedanken hergeleitet, der auch bei einer vertraglichen Haftung aufgrund einer positiven Vertragsverletzung heranzuziehen sein kann (BGH NJW 2001, 2538 ff).
  • BGH, 11.07.1988 - II ZR 355/87

    Aufklärungspflichten des Vermittlers von Londoner Warenterminoptionen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.12.2010 - 21 U 38/10
    Wird aber ein bestimmter Schaden durch verschiedene gleichzeitig wirkende Umstände verursacht, wobei jede dieser Ursache für sich allein ausgereicht hätte, um den ganzen Schaden zu verursachen, hat jeder dieser Umstände den Schaden im Rechtssinne verursacht, obwohl keiner von ihnen als "conditio sine qua non" qualifiziert werden kann, sog. Doppelkausalität (ständige Rechtsprechung des BGH, BGH NJW 88, 2882 ff; BGH NJW 04, 2528 ff, jeweils m.w.N.; Palandt/Grüneberg, BGB, 69.Aufl., vor § 249 Rn.34).
  • OLG Hamm, 22.09.2022 - 24 U 65/21

    Vergütungsansprüche des Unternehmers nach Mängelbeseitigung durch den

    Ist ein bestimmter Schaden nämlich durch mehrere gleichzeitig oder nebeneinander wirkende Umstände, etwa durch mehrere Mängel einer Sache, verursacht worden und hätte jede dieser Ursachen für sich allein ausgereicht, um den ganzen Schaden herbeizuführen, so sind sämtliche Umstände als rechtlich ursächlich zu behandeln (sog. Doppelkausalität, vgl. BGH, Urteil vom 20.02.2013 - VIII ZR 339/11, NJW 2013, 2018 Rn. 27; OLG Hamm, Urteil vom 16.12.2010 - 21 U 38/10, NJW-RR 2011, 601; Jurgeleit in Kniffka/Koeble/Jurgeleit/Sacher, Kompendium des Baurechts, 5. Aufl., Teil 5 Rn. 382); andernfalls bestünde die Gefahr, dass die Verursacher verschiedener Mängel sich jeweils mit dem Hinweis auf den anderen Verursacher entlasten könnten.
  • OLG Dresden, 24.06.2014 - 14 U 381/13

    Bauträger muss Baugrundgutachten einholen!

    Diese Fehler bei der Planung und Durchführung der Errichtung der klägerischen Wohngebäude im Zusammenhang für die Stützmauer waren jeder für sich zumindest mitursächlich für die Entstehung des Schadens, was hier genügt (vgl. OLG Düsseldorf IBR -, 533 ff; OLG Hamm NJW-RR 2011, 601 ff).
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